top of page

IMPRESSUM

Verantwortlich für den Inhalt
Hebamme Sarah Bestle
Bienerstraße 22
6020 Innsbruck
Tel: +43 680 21 12 964
www.sarahbestle.at​​

Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

  1. Umfang der Betreuung

 

Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt, sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge (§ 2 Abs. 1 Hebammengesetz).

 

Diese beinhalten in besonderen:

·       Beratung 

·       Vorgespräch

·       Hebammenberatung 18-22- Schwangerschaftswoche

·       Schwangerenvorsorge, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden/ Wehen

·       Hausgeburt Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche)

·       Kurse in der Schwangerschaft und für die Rückbildung

·       Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings 

 

Der Umfang der Betreuung richtet sich nach den Wünschen der Frau und wird mit mir mündlich vereinbart. Sie kann Teile davon in Anspruch nehmen, oder das gesamte Angebot nutzen.

Nicht umfasst sind Krankentransport, ärztliche Leistungen sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen. 

 

Bei Verdacht oder Auftreten von für die Frau oder das Kind regelwidrigen und gefahrdrohenden Zuständen während der Schwangerschaft und des Wochenbetts werde ich Sie zu einem Arzt oder an eine Gesundheitseinrichtung (z.B. Krankenanstalt) überweisen (§ 4 Abs. Hebammengesetz).

 

 

  1. Zusätzliche Angebote außerhalb §2 Abs. 1 Hebammengesetz

·      Shiatsubehandlungen

 

 

  1. Kostenübernahme: 

Sarah Bestleist Wahlhebamme und wird von Ihnen persönlich bezahlt. Die genauen Kosten für die jeweiligen Leistungen erfahren Sie direkt bei Ihrer Wahlhebamme. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann 80 % vom Kassentarif (nicht von dem Betrag, der auf der Hebammen-Honorarnote steht!). Ausnahme ist die Hebammenberatung: hier werden 100% rückerstattet.

Hebammenleistungen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden:

  • Visiten in der Frühschwangerschaft (Schwangerschaftsbeschwerden, Ernährung, Beratung zur Pränataldiagnostik usw.) Ausnahme: Hebammenberatung zwischen der 18.-22. Schwangerschaftswoche.

  • Beratung zu verschiedenen Methoden der Naturheilkunde, die vorbeugend eingesetzt werden können

  • Shiatsu

  • Geburtsvorbereitung für Frauen / Paare

  • Wehenhilfe

  • Stillberatung, Babytreff

  • Rückbildungsgymnastik

 

  1. Stornobedingungen:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, zu 100% in Rechnung gestellt werden.

Kurse sind 2 Monate vor Kursbeginn nicht mehr kündbar. Es kann aber für einen Ersatz gesorgt werden. Bei Stornierung vor diesem Zeitraum können nur mehr 70% von den Kursgebühren rückerstattet werden.

 

 

  1. Datenschutzerklärung:

 

Hebammen sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen Ihrer Berufsausübung umfassend zu dokumentieren und diese Dokumentation, die auch durch elektronische Datenverarbeitung erfolgen kann, für mindestens zehn Jahre aufzubewahren (§9 Abs. 2 HebG). Hebammen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht (§7 Abs. 1 HebG). Im Rahmen der Hebammenbetreuung werden Daten über Person, sozialen Status, sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen Datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. gesetzlicher Krankenversicherungsträger) übermittelt.

Im Falle einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.

 

Im Rahmen bestimmter Behandlungen (bes. Wundheilung) werden Fotos der Wunde zur Dokumentation des Heilungsverlaufes gemacht und gespeichert. Sie dienen ausschließlich der Verlaufskontrolle.

Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages und im Rahmen von Beratungsgesprächen (z.B. MUKIP-Beratung) stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken zu.

 

 

  1. Erreichbarkeit und Verfügbarkeit

 

Außerhalb der vereinbarten Rufbereitschaft bei Vereinbarung bezüglich einer Hausgeburt, leistet die Hebamme keine 24-Stunden Rufbereitschaft. Im Falle der Nichterreichbarkeit der Hebamme wende ich mich in Notfällen an meine Frauenärztin, meinen Kinderarzt oder die nächste (Kinder-)Klinik. 

bottom of page